Ab 2003 sollen die deutschen Telekommunikationsanbieter der Polizei die Überwachung aller Daten, die durch ihre Netze fließen, möglich machen - und zwar auf eigene Kosten. So steht es in einem Entwurf der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) des Bundeswirtschaftsministeriums, der seit einem Monat vorliegt.
Das auch Internet-Kommunikation abgehört werden soll, verlangt schon das Telekommunikationsgesetz (TKG), das 1998 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz wird nun durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung präzisiert. In ihr heißt es, dass die Firmen "die zu überwachende Telekommunikation vollständig zu erfassen" und "ein originalgetreues Doppel... an berechtigte Stellen" weiterzugeben haben. Dazu gehören zum Beispiel die Polizei, die Justizverwaltung, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz.
"Unmittelbar" umzusetzen
Dafür bedarf es zwar einer "Anordnung" durch einen Richter. Ob dessen Anweisung "den gesetzlich bestimmten formalen Anforderungen" entspricht, hat das Telekommunikationsunternehmen allerdings selbst zu prüfen. Findet er keinen Fehler, hat er die Anordnung "unmittelbar" umzusetzen. In einer Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, dass die "Einrichtung einer angeordneten Überwachungsmaßnahme im Regelfall innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen" sein kann.
"Wir müssen nicht den Hilfssheriff der Nation auf eigene Kosten spielen", findet Michael Rotert, der Vorsitzende von eco, dem Verband der deutschen Internet-Wirtschaft. Auch Jörn Lubkoll vom Berliner Provider Snafu lehnt die Verordnung ab: "Die Post hat auch nicht die Aufgabe, jeden Brief zu durchleuchten und diese Daten aufzubewahren - warum sollen die Telekommunikationsunternehmen das tun?"
Bisher können die Geräte, mit denen die Internetfirma arbeitet, gar nicht abgehört werden. Müsste Snafu die Lauschanlagen selbst einbauen, könnte das schnell mehrere hunderttausend Mark kosten. In Holland, wo seit letztem Jahr eine ähnliche Abhörrichtlinie gilt, sind bereits einige Provider wegen der technischen Aufrüstung Pleite gegangen. Andere mussten die Preise für den Internet-Zugang erhöhen.
Die TKÜV gehört zu einer Reihe von neuen Gesetzen und Verordnungen, an denen zurzeit - weit gehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit - gearbeitet wird, welche das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis zu untergraben scheinen.
Bereits verabschiedet worden ist die "Telekommunikations-Datenschutzverordnung", in der festgelegt wird, das Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten sechs Monate aufbewahren müssen. Auch wenn das Gesetz entworfen wurde, um bei Streitigkeiten über Gebühren Unterlagen zu haben - auch Polizei und Staatsanwaltschaft können so ein halbes Jahr lang nachprüfen, wer wann mit wem telefoniert oder E-Mails ausgetauscht hat. "Diese Verordnung macht alle zu potenziellen Cyberverbrechern", sagt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader.
Noch schlimmer käme es, wenn ein Vorschlag der Bundesinnenministerkonferenz in die Tat umgesetzt würde. Die forderten im November des vergangenen Jahres, dass Internet-Provider alle IP-Adressen, die ihre Kunden ansurfen, protokollieren müssen. Im Klartext: Internet-Anbieter sollen detailliert festhalten, welche Websites ihre Kunden besuchen.
"Die Innenminister versuchen, das Internet in ein Fahndungsnetz zu verwandeln", sagt der Hamburger Datenschützer Schrader. "Die gewaltigen Datenfriedhöfe, die bei den Anbietern vorgehalten werden sollen, sind im besten Fall unnötig, in jedem Fall aber ein unnötiger Eingriff in das Fernmeldegeheimnis."
Nur die Dümmsten
Freilich gelten alle diese Gesetze nur für deutsche Unternehmen. Wer zum Beispiel seine E-Mail über eine amerikanische Firma wie Hotmail versendet, ist vor der deutschen Strafverfolgung sicher. "So werden nur die dümmsten Verbrecher von diesen Gesetzen erfasst", sagt Jörg Tauss, Mediensprecher der SPD - die anderen benutzen die Infrastruktur von Telekommunikationsunternehmen im Ausland.
Tauss wartet nun auf eine Experten-Anhörung zu der Telekommunikations-Überwachungsverordnung im April im Wirtschaftsministerium. Sollten die Sachverständigen zu dem Schluss kommen, dass die Telekommunikations-Überwachungsverordnung verfassungswidrig ist, "könnte das zu einer Novellierung des gesamten Telekommunikations-Gesetzes führen", sagt der SPD-Politiker.