Wolfgang Schäuble ist ein Ausländer. Fast überall. Zum Beispiel in der Schweiz, wo er neuerdings auf einer Liste von Verdächtigen in der Leuna-Affäre steht. Schäuble ist einer von 29 prominenten Unionspolitikern, die bei einer Hotel-Rasterfahndung ins Visier der Schweizer Polizei geraten sind. Schäuble hält das für eine "Frechheit" und will bis auf weiteres nicht mehr in die Schweiz reisen: "Wenn allein die Tatsache, dass man sich in der Schweiz aufhält, für die Schweizer Polizei ein Grund für solche Verdächtigungen ist, will ich mich " Was Schäuble für eine "Frechheit" hält, wird in Deutschland seit den 70er-Jahren praktiziert - also auch zu der Zeit, als er selbst Innenminister war. Dass sich Schäuble damals gegen die Rasterfahndung ausgesprochen hätte, ist nicht erinnerlich. Bei der Rasterfahndung wird durch die Kombination bestimmter Merkmale ein größerer Personenkreis untersucht. Dass Menschen zu Verdächtigen werden, weil sie einige Eigenschaften mit einem potenziellen Verbrecher gemeinsam haben, hielten Staatsrechtler und Datenschützer schon vor dreißig Jahren für einen "unglaublichen Vorgang" - was nichts daran ändert, dass Heute können öffentliche Stellen eine Rasterfahndung im Ausländerzentralregister zu nahezu jedem Tatverdacht durchführen, und z. B. nach Türken unter 25 Jahren suchen, die im Juli 1998 in Brandenburg Asyl beantragt haben. Wer das für richtig hält, darf sich nicht darüber beklagen, wenn er in der Schweiz auf einer Verdächtigenliste steht, weil er zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Hotel abgestiegen ist.