Sie sei "unverhältnismäßig", "unsinnig" und "praxisfern", "beachtet die technischen Gegebenheiten nicht", sei "viel zu teuer, und trifft nur die Dummen". Viel Gutes fanden die Internet-Experten nicht zu sagen, als sie kürzlich im Reichstag vor dem Unterausschuss Neue Medien des Bundestags ihre Meinung zu der neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) formulierten. Die soll ab 2003 regeln, wie die deutschen Telekommunikationsanbieter der Polizei die Überwachung aller Daten, die durch ihre Netze fließen, möglich machen sollen. Damit soll die Kommunikation im Internet genauso überwacht werden können wie jetzt schon Telefongespräche.

60 Millionen Mark würde es zum Beispiel den Internet-Provider UUNet kosten, wenn die Firma ihre gesamte technische Ausrüstung den Anforderungen der TKÜV anpassen würde, sagte Tobias Gramm, der Justiziar des Unternehmens. Diese Summe kommt unter anderem dadurch zustanden, dass für den Start eines Lauschangriffs auf einen einzelnen Kunden insgesamt 80 Einwahlknoten überwacht werden müssten. Doch selbst dann sei aus technischen Gründen oft kaum zu ermitteln, wer sich ins Netz einwählt und wo er sich befinde.

Wie Überwachungsmaßnahmen im Netz konkret durchgeführt werden sollen, ist in dem Gesetz nicht geregelt. In der Verordnung ist nebulös von "Schnittstellen" die Rede, die Internet-Anbieter für die Strafverfolgungsbehörden einrichten sollen, um ihnen den Zugang zur Online-Kommunikation zu ermöglichen - und zwar "im Regelfall in zehn Minuten", wie es im

Doch schon wenn ein Kunde sich über ein Internet-by-Call-Angebot einwählt, ist eine zweifelsfreie Identifikation kaum noch sicherzustellen. Außerdem könnten bei dieser Methode unter Umständen unbescholtene Dritte abgehört werden. Auch User, die ihre Internetkommunikation über Anbieter aus dem Ausland abwickeln, sind dem Zugriff der deutschen Polizei vollkommen entzogen.

"Bei Leuten, die sich schützen wollen, laufen technische Maßnahmen ins Leere", betonte Andreas Pfitzmann, Informatikprofessor von der TU Dresden. Wer seine E-Mail mit einem der zahlreichen im Internet umsonst erhältlichen Programme verschlüssele, sei vor Überwachung sowieso sicher. Kriminelle, die das Internet zur Begehung von Straftaten benutzten, seien so auch in Zukunft kaum zu überwachen. "Darum dient der ganze Aufwand nur dazu, Leute zu beobachten, die nichts zu verbergen haben", so Pfitzmann.

"Die Organisierte Kriminalität benutzt keine Verschlüsselung", glaubt dagegen Jürgen-Peter Graf von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Pfitzmann sieht das anders. Für ihn ist es "nur eine Frage der Zeit" bis selbst unbescholtene User nur noch verschlüsselt im Internet kommunizieren.

Ina Pernice vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag warf die Frage auf, auf welcher Faktengrundlage die Überwachungsverordnung überhaupt entstanden sei: "Es fehlen Untersuchungen über die Verhältnismäßigkeit." Außerdem würden die Kosten für die Überwachungsmaßnahmen komplett der Wirtschaft aufgebürdet.

Doch es gibt nicht nur ökonomische Gründe, die gegen die Telekommunikations-Überwachungsverordnung sprechen. Auch Bürgerrechtler kritisieren sie, weil sie das Grundrecht auf unbewachte Telekommunikation beschneidet. "Das ist, als würde man in allen Wohnungen Abhöreinrichtungen fest installieren, weil die eine oder andere Wohnung von der Polizei überwacht werden soll", sagte Andreas Bogk vom ChaosComputerClub.

Bei der Hackergruppe ist man vor allem aus Sorge um den Datenschutz gegen das Gesetz. Sie fürchten, dass durch die Verordnung die Bespitzelung von Online-Kommunikation durch die Strafverfolgungsbehören zu einfach würde. "Wenn die Stasi das Instrumentarium zur Verfügung gehabt hätte, das die Telekommunikations-Überwachungsverordnung bietet, hätte sie feuchte Finger bekommen", sagte Bogk. Gleichzeitig entstände durch die TKÜV "nicht der geringste Nutzen für die Bevölkerung". Das Gesetz könne dafür benutzt werden, um "mit relativ geringem Aufwand ein totalitäres Regime aufzubauen".

"Auch bei großem Verständnis für die Anliegen polizeilicher Überwachung sind diese Bedenken nicht vom Tisch zu wischen", konstatierte daher der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD). Und auch Martina Krogmann von der CDU glaubte am Ende der Veranstaltung: "Die Anhörung hat alle im Vorfeld geäußerten Bedenken bestätigt. Die TKÜV muss gänzlich zurückgezogen werden."