Napster beginnt, Kompromisse zu machen. Bisher hatte das Unternehmen darauf bestanden, dass es nur eine Plattform für den Tausch von Musikdateien anbietet, aber für die dabei stattfindenden Verletzungen des Urheberrechts nicht verantwortlich sei. Jetzt hat Napster Maßnahmen angekündigt, die die Dienstleistung, die das Unternehmen anbietet, für die Plattenindustrie akzeptabler machen soll.

Der Grund für die plötzliche Kompromissbereitschaft liegt wohl darin, dass die Musik-Tauschbörse Anfang der vergangenen Woche in einem Verfahren, das die Recording Industry Association of America angestrengt hatte, eine vernichtende Niederlage Ein Bundesgericht in Washington hatte entschieden, dass der Tausch von Musikdateien über das Internet, wie ihn Napster anbietet, illegal sei. Viele Beobachter sahen das Ende des Unternehmens bereits besiegelt.

Nun hat Napster am Wochenende ein von der Bertelsmann-Tochter Digital World Services entwickeltes "Digital Rights Management" System vorgestellt. "Wie einen digitalen Briefumschlag" solle man sich das neue System vorstellen, sagt Alexander Adler, Sprecher der Bertelsmann eCommerce Group. In Zukunft soll jede Datei, die über das Napster-Netzwerk verbreitet wird, mit einer digitalen Signatur versehen werden, in der die Musik "steckt" wie ein Brief im Umschlag. Die Rechteinhaber können über diesen Code Einschränkungen durchsetzen, wie diese Datei benutzt wird.

Nur für einige Tage

Mit dem System kann Napster zum Beispiel verhindern, dass die MP3-Dateien, die über ihren Server verbreitet werden, auf CD gebrannt werden. Aber auch andere Beschränkungen sind möglich. So könnte eine Plattenfirma zum Beispiel dafür sorgen, dass ein Stück nur für einige Tage abgespielt werden kann oder nach 30 Sekunden Spielzeit abgebrochen wird.

Mit diesem System würde die Plattenindustrie die Kontrolle über den Vertrieb ihrer Musik via Napster zurückerlangen, während die Infrastruktur dafür weiterhin von den Napster-Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Technische Details zu Digital Rights Management wollen bisher weder Napster noch Bertelsmann verraten. So ist zurzeit zum Beispiel unklar, wie das Digital Rights Management die Stücke, die über Napster verbreitet werden, überhaupt "erkennen" soll. Viele Songs sind unter verschiedenen Namen bei Napster zu finden.

Was dem System auf jeden Fall noch fehlt, ist eine E-Commerce-Komponente, die es Napster erlauben würde, Geld für Transaktionen zu kassieren. CEO-Geschäftsführer Hank Barry hat in den letzten Wochen immer wieder hervorgehoben, dass Napster so bald wie möglich einen Dienst mit kostenpflichtiger Mitgliedschaft einführen will. "An diesen Details wird zurzeit mit voller Kraft gearbeitet", sagt Alexander Adler. Ein neues Geschäftsmodell für Napster soll im Frühsommer vorgestellt werden.

Unterdessen ist in den USA eine juristische Debatte darüber entbrannt, was das Urteil für andere Filesharing-Angebote wie Gnutella oder Freenet bedeutet. In dem Urteil gegen Napster hatten die Richter unter anderem geschrieben, dass "Napster die technischen Möglichkeiten besitzt, Musikdateien zu finden, die gegen das Urheberrecht verstoßen". Daher sei es dem Unternehmen zuzumuten, User, die gegen das Urheberrecht verstießen, von der Nutzung von Napster auszuschließen.

Das könnte eine juristische Lücke für andere Filesharing-Angebote wie zum Beispiel Gnutella oder Freenet bieten. Denn im Gegensatz zu Napster, wo alle Informationen über den zentralen Server des Unternehmens laufen, sind diese Dienste vollkommen dezentral. "Es gibt keine Firma, die man verklagen könnte. Niemand ist für Gnutella verantwortlich", steht auf der Website des Dienstes.

Unterdessen hat die Record Industry Association of America (RIAA) einen veränderten Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Darin verlangt die RIAA zwar nicht mehr - wie bisher - die komplette Schließung des Angebots. Allerdings soll Napster weiterhin gezwungen werden, den unberechtigten Austausch von Copyright-geschützter Musik zu unterbinden. Dazu müssten in Zukunft allerdings die Plattenfirmen Napster auf Verstöße gegen das Urheberrecht aufmerksam machen.