BERLIN, 6. April. "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich", heißt es im Paragraf 10 des Grundgesetzes. Wer in die Statistik sieht, bekommt allerdings einen anderen Eindruck. Das in der deutschen Verfassung verbürgte Grundrecht wurde 1999 mehr als zehntausend Mal "eingeschränkt", wie es im Jargon der Strafverfolgungsbehörden heißt. In vier Jahren hat sich die Zahl der Überwachungen mehr als verdoppelt. Betroffen sind nicht nur mutmaßliche Verbrecher, sondern immer öfter auch unverdächtige Dritte, deren Telefonanschluss nach Ansicht der Polizei von Verdächtigen benutzt werden könnte.

Die Tendenz ist steigend, aber genaue Zahlen sind schwer zu bekommen. Die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jepke, die durch eine Kleine Anfrage Details über das Ausmaß der Überwachung erlangen wollte, erhielt die Auskunft: "Die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes zur Erfüllung des gesetzlich Immerhin teilte man der Abgeordneten mit, dass der BND pro Tag 100 000 Telekommunikationsverbindungen registriere und einer so genannten "Wortbank-Selektion" zuführe. Im Klartext: Diese gespeicherten Telefonate werden nach Stichworten durchsucht, die auf eventuelle Verbrechen hinweisen könnten.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka findet die rapide Zunahme der Telefonüberwachung "alarmierend". Was ihn besonders irritiert: Aussagekräftige Statistiken zur Wirksamkeit der Fernmeldeüberwachungen fehlen bisher. In einem Hintergrundpapier schreibt er: "Die Sicherheitsbehörden haben insgesamt kein Interesse an einer empirischen Überprüfung und objektiven Qualitätskontrolle der ausgedehnten Überwachungsbefugnisse, sondern scheuen eine öffentliche Diskussion."

Doch das Abhören traditioneller Telefonate ist der deutschen Polizei nicht genug. Weil Verbrecher sich jeder Form moderner Telekommunikation bedienen, wollen sie auch Faxe, E-Mails oder Internet-Chats überwachen. Und das sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung auch. Die juristischen Details regelt die "Telekommunikations-Überwachungsverordnung" (TKÜV), an der zurzeit das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet. Bei einer Expertenanhörung in Bonn in dieser Woche wurde die Regelung allerdings scharf kritisiert: "Praxisfern" und "deutliche Überregulierung" waren noch die freundlicheren Urteile über den Gesetzentwurf.

Der Entwurf sieht vor, dass ab 2003 die deutschen Telekommunikationsanbieter der Polizei die Überwachung aller Daten, die durch ihre Netze fließen, möglich machen - und zwar auf eigene Kosten. Das auch Internet-Kommunikation abgehört werden soll, verlangt schon das Telekommunikationsgesetz (TKG), das 1998 von der Regierung Kohl verabschiedet wurde. Dort hieß es: "Die technischen Einrichtungen zur Umsetzung von gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation sind von dem Betreiber der Telekommunikationsanlage auf eigene Kosten zu gestalten und vorzuhalten."

Auch Rot-Grün hielt an dem Gesetz fest, obwohl es bei seiner Verabschiedung heftig umstritten war. Nun wird das Telekommunikationsgesetz durch die Überwachungsverordnung präzisiert. In ihr heißt es, dass die Firmen "die zu überwachende Telekommunikation vollständig zu erfassen" und "ein originalgetreues Doppel... an berechtigte Stellen" weiterzugeben haben. Dazu gehören Polizei, Justizverwaltung, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz. An sie hätten die Telekommunikationsanbieter unter Umständen über Monate alle verdächtigen E-Mails und andere Nachrichten von Verdächtigen weiterzuleiten.

Dafür ist zwar die Anordnung eines Richters notwendig. Ob dessen Anweisung "den gesetzlich bestimmten formalen Anforderungen" entspricht, hat das Telekommunikationsunternehmen allerdings selbst zu prüfen. Findet es keinen Fehler, hat es die Anordnung "unmittelbar" umzusetzen. In einer Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, dass die "Einrichtung einer angeordneten Überwachungsmaßnahme im Regelfall in zehn Minuten abgeschlossen" sein sollte.

Die Liste der Daten, die ein Telekommunikationsanbieter zu übermitteln hätte, ist in der Begründung des Gesetzes zwei Seiten lang. Außer dem Inhalt einer Telekommunikation sollen auch Verbindungsdaten gesammelt werden: wie lange hat der Kontakt gedauert, unter welchen Umständen hat sie stattgefunden; selbst wenn eine Verbindung nicht zu Stande kommt, soll gespeichert werden, wen Selbst Kreditkartennummern können als Identifikationsmerkmale verwendet und gespeichert werden.

Die Telekommunikationsfirmen, die diese Abhörmaßnahmen auf eigene Kosten umsetzen sollen, laufen gegen die Verordnung Sturm. Denn erstens gibt es bisher kaum Technologie zur Überwachung von Telefonaten. Zweitens könnten die Überwachungsgelüste der deutschen Strafverfolgungsbehörden für sie teuer werden.

Christian Koch vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA), einer Organisation der deutschen Banken, schätzt die Kosten für eine eigene Überwachungsanlage in einer mittelgroßen Bank auf 400 000 Mark. Jörn Lubkoll vom Berliner Internetprovider Snafu nimmt an, dass es seine Firma ebenfalls mehrere hunderttausend Mark kosten könnte, derartige Abhörvorrichtungen zu installieren. In Holland, wo seit letztem Jahr eine ähnliche Überwachungsrichtlinie gilt, sind bereits einige Provider wegen der technischen Aufrüstung Pleite gegangen.

Ob diese Art von Überwachung der Verbrechensbekämpfung nützt, wird von vielen Experten angezweifelt: Die CDU-Internet-Beauftragte Krogmann glaubt nicht, dass so "überhaupt in nennenswertem Umfang Erkenntnisse gewonnen werden können", da Auch der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss glaubt, dass man mit den geplanten Regelungen "nur die dümmsten Verbrecher fangen" würde - nämlich die, die ihre Verbrechen über die Anlagen einer deutschen Telekommunikationsfirma planen und ihre Botschaften nicht