Dieser Text erscheint nicht nur in der Zeitung, die sie gerade lesen. Er wird auch auf der Website der "Berliner Zeitung" veröffentlicht. Er könnte aber auch auf eine CD-Rom gepresst werden, oder in einer Kurzfassung als kostenpflichtige SMS verschickt werden. In den letzten Jahren sind daher viele Medienunternehmen dazu übergegangen, Autoren und freien Mitarbeitern Verträge vorzulegen, nach denen sie alle Rechte an ihrer Produktion an ihre Auftraggeber abtreten mussten - oft ohne dafür eine finanzielle
Damit soll nun Schluss sein: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Urhebern und Künstlern angenommen. Über das Gesetz muss noch im Bundestag abgestimmt werden. Nach Angaben von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin soll es Ende dieses oder Mitte nächsten Jahres in Kraft treten.
Mit dem neuen Gesetz sollen Urheber einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung erhalten. Wie hoch diese Vergütung ausfällt, sollen die Verbände von Urhebern und Verwertern in den einzelnen Branchen selbst aushandeln. Können oder wollen sie sich nicht einigen, entscheidet ein Schlichter.
Für die Entwickler von "Open-Source"-Programmen wie zum Beispiel Linux wurde eine Regelung gefunden, die die Entwicklung freier Software nicht behindert. Programmierer können nach dem neuen Gesetz auf Urheberrechte an ihren Programmen verzichten.
"Kreativität muss sich lohnen" Grundgedanke des Gesetzentwurfs ist es, Urheber und Künstler angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit zu beteiligen. "Kreativität muss sich lohnen", sagte Justizministerin Herta Däubler-Gmelin bei einer Pressekonferenz in Berlin. Der Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung sei an sich eine Selbstverständlichkeit, die bei anderen freien Berufen wie Architekten oder Anwälten längst geregelt sei. Im Urheberrecht aber fehle er immer noch, obwohl eine Regelung seit Mitte der sechziger Jahre immer wieder verheißen und von Gerichten wiederholt angemahnt worden sei. In den letzten Jahren ist daher die Bezahlung von freien Mitarbeitern bei vielen Medienunternehmen zurückgegangen. So sind zum Beispiel die Fotohonorare bei Tageszeitungen seit Anfang der neunziger Jahre gesunken. Der deutsche Schriftstellerverband begrüßt die Neuregelung des Urheberrechts als einen "Meilenstein in der Geschichte kreativer Arbeit". Erstmals würden damit "statt unverbindlicher Gesetzessprüche klare Tatsachen geschaffen", sagte VS-Vorsitzender Fred Breinersdorfer.