BERLIN, 20. August. "Das Internet ist für Rechtsextremisten ein bedeutendes Medium zur Agitation geworden", heißt es in einer Broschüre, die das Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Und auf ihrer Homepage warnt die Behörde: "Geh Rechtsextremisten nicht ins Netz!" Doch jetzt ist der deutsche Verfassungsschutz selbst von einem einschlägig bekannten Neonazi vorgeführt worden.

Wer in seinen Internet-Browser die Adresse www.verfassungsschutz.org eingibt, landet auf der Website des amerikanischen Rechtsradikalen Gerhard Lauck und seiner Organisation NSPAP/AO; das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz firmiert dagegen Auch von der Adresse Bundesinnenministerium.com wird man auf Laucks Website weitergeleitet. Über die betreibt der in Deutschland vorbestrafte Rechtsradikale einen Handel mit Nazi-Devotionalien. Gerhard Lauck, der sich gerne wie Hitler kleidet, ist seit 1972 in der rechten Szene der USA aktiv.

Auf seiner Website bietet er unter anderem "Auschwitz-Seife" an und die "Nachbildung eines Zyklon B Kanisters in Museumsqualität, Marke Konzentrationslager Auschwitz" sowie rechtsradikale Literatur in zwölf Sprachen - natürlich auch auf Deutsch. Dazu gehören neben Laucks regelmäßig erscheinendem Neonazi-Pamphlet "NS-Kampfruf" auch Bücher mit Titeln wie "SS Rassenkunde und Richtlinien zur Gattenwahl" und "Das Weltjudentum". Auch "Mein Kampf" ist im Sortiment. Bezahlt werden kann in Dollar oder Mark. Gratis sind dagegen Computerspiele wie "KZ Rattenjagd" und "Der SS-Mann", die von der Website heruntergeladen werden können. Auch das "Horst-Wessel-Lied" und "Deutschland erwache" gibt es als Handy-Klingelton.

Volksverhetzung, Verwendung nationalsozialistischer Propagandamittel, Aufstachelung zum Rassenhass, Zeigen der Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen - die Liste der Vergehen, wegen derer der Verfassungsschutz gegen Lauck ermitteln könnte, ist Doch bisher haben sich weder das Innenministerium noch der Verfassungsschutz gegen die Benutzung der Adressen durch Lauck gewehrt, mit denen er seit Anfang August online ist. Weil die Website über eine amerikanische Firma ins Netz gebracht wurde, habe man keine rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sagt Hans-Gert Engel, Sprecher des Verfassungschutzes. Anders als in Deutschland sind in den USA auch rechtsradikale Hetztiraden durch die Artikel zur Meinungsfreiheit geschützt. Um Lauck zur Verantwortung zu ziehen, müsste man ihn in Deutschland verhaften - was kaum noch einmal geschehen wird. Lauck wird sicher nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen, wurde er doch schon 1996 vom Landgericht Hamburg wegen Volksverhetzung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Vielleicht würde es aber auch genügen, sich bei der amerikanischen Firma Earthlink, die Laucks Nazi-Propaganda ins Netz bringt, über die Website zu beschweren. In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen warnt die Firma, dass sie Websites löscht, die gegen nationales oder internationales Recht verstoßen. Auf die Idee, sich mit Earthlink in Verbindung zu setzten, ist man beim Verfassungschutz allerdings noch nicht gekommen.

Für die Behörde ist der Vorfall besonders peinlich. Denn im März diesen Jahres konnte man unter verfassungsschutz.net schon einmal für einige Zeit Laucks Website finden. Der Verfassungschutz hat sich zwar unter anderem die Domain Verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de gesichert; auf die Idee, verfassungsschutz.org zu registrieren, bevor Rechtsradikale es tun, kam man nicht. Das hat nun Gerhard Lauck besorgt. Auch die Adressen zentralratdjuden.net und diegruenen.net bietet er im Netz zum Kauf an.