Stefan Münz, der Autor der beliebten Webdesign-Führers "SELFHTML" dürfte in dem Verfahren, welches Software-Unternehmen Symicron gegen ihn angestrengt hat, Recht bekommen. Gestern gab das Düsseldorfer Landgericht vor einem gut besuchten Gerichtssaal bekannt, dass es die Klage von Symicron wahrscheinlich abweisen werde. Das endgültige Urteil soll am 25. Oktober schriftlich bekannt gegeben werden. Stefan Münz rechnet damit, dass seine Prozessgegner in Berufung gehen werden.

Die Firma Symicron hatte Münz verklagt, weil er auf seiner Website, einer populären Einführung in den Bau von Webpages, einen Link zu der Software "FTP Explorer" anbietet. Das Programm liegt auf dem Internetserver einer amerikanischen Firma, von dem man es umsonst herunterladen kann; Münz hat weder mit der Firma noch mit dem Programm etwas zu tun.

Symicron hat sich den Markennamen "Explorer" für ein eigenes Programm schützen lassen, bei dem es sich angeblich um ein "bildorientiertes Autorensystem" handelt. Tatsächlich scheint der Markenname hauptsächlich dazu zu dienen, andere Unternehmen und Privatleute, die online das Wort "Explorer" benutzten, abzumahnen und Mahngebühren zu verlangen. Selbst Microsoft muss in Europa für seinen Webbrowser "Explorer" Lizenzgebühren an Symicron zahlen.

Neben Münz hat der Rechtsanwalt Freiherr Günther von Gravenreuth eine Reihe von anderen Homepage-Besitzern verklagt, die Links zu "FTP-Explorer" auf ihren Seiten haben. Das Verfahren um "SELFHTML" wird darum als Präzedenzfall betrachtet.

"So wie früher bei der Friedensbewegung" empfand Stefan Münz die Unterstützung, die er in den letzten Wochen durch die deutsche Netzszene erhalten hatte. "Ich bin begeistert davon, wie stark der Zusammenhalt in der Netz-Community ist."

Die Hamburger Initiative "Freedom for Links" hatte unter deutschen Netznutzern 50 000 Mark gesammelt, um Münz in dem Prozess zu unterstützten. Dieses Geld soll nun dazu verwendet werden, um bei einem etwaigen Berufungsverfahren die Anwaltskosten oder Gutachter zu bezahlen. (tel.)

Mehr Material zum Prozess

www.freedomforlinks.de