WARNER Auch die Songs von Missy Eliott (hier in einem Cyberspace aus Pappmaschee) werden bei Internet-Musiktauschbörsen wie Morpheus getauscht.
Sehr geehrter Herr ., von Ihrem Account wurde mehrfach durch das Urheberrecht geschützte Software angeboten. Ein Beispiel ." So beginnt ein Brief, den T-Online in der letzten Zeit wiederholt an Kunden versendet hat. Es folgen die minutiös aufgelisteten Daten einer "Session", also einer Internet-Benutzung, bei der der User Software über ein Filesharing-Angebot wie Napster oder Morpheus angeboten haben soll.
"Es liegen noch andere Fälle vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen", heißt es drohend in dem Schreiben. Die Abmahnung würde auf Anfrage von "beteiligten Firmen" versendet, die schon zu juristischen Mitteln greifen wollten. Für den Wiederholungsfall kündigt das Unternehmen an, dass "auch T-Online international solche Vergehen nicht duldet".
Drohung für die Kunden
Das ist als Drohung zu verstehen: T-Online-Kunden, die Filesharing-Angebote nutzen, um damit urheberrechtlich geschützte Software zu tauschen, könnten von dem Unternehmen den Account gekündigt bekommen. Auch T-Online-Nutzer, die bei den Internet-Tauschbörsen beispielsweise den Animationsfilm "Shrek" angeboten hatten, haben von der Firma ähnliche Schreiben erhalten. Bei der Benutzung von Filesharing-Diensten wie Morpheus oder MusicCity können alle Anbieter leicht die so genannte "IP-Adresse" herausfinden. Das ist eine mehrstellige Zahlenkombination, die einem Computer zugewiesen wird, wenn dieser mit dem Internet Verbindung aufnimmt.
Laut T-Online-Pressesprecher Michael Schlechtriem habe eine "amerikanische Organisation" mit T-Online Kontakt aufgenommen, weil sie den deutschen Online-Dienst über diese IP-Adressen als Internet-Provider der Tauschenden entdeckt hatte. Um welche "Organisation" es sich handelt, wollte er gegenüber der "Berliner Zeitung" nicht sagen. Die Organisation habe laut Schlechtriem allerdings "als Rechteinhaber ein berechtigtes Interesse" an der Abmahnung der Nutzer nachweisen können.
T-Online stellte anhand der vorgelegten Verbindungsdaten fest, welcher Kunde unter der genannten IP-Adresse angemeldet war und schickte ihm ein Abmahnungsschreiben. Telekommunikationsfirmen müssen die Verbindungsdaten nach dem neuen Datenschutzgesetz 80 Tage lang speichern. Gleichzeitig betonte Schlechtriem allerdings, dass T-Online nicht von sich aus nach Copyright-Verstößen durch Kunden des Unternehmens suchen würde. Die Firma würde nur dann aktiv, wenn sie von anderen Firmen gezielt auf Urheberrechts-Verstöße aufmerksam gemacht würde. Die Kundendaten würden dabei nicht an andere Firmen weitergegeben. "Das erlaubt das Datenschutzgesetz nicht", sagt Schlechtriem.
Beliebte Anwendung
Filesharing ist in den letzten Monaten wieder zu einer der beliebtesten Anwendungen im Internet geworden. Nachdem die Musiktauschbörse Napster wegen eines Gerichtsverfahrens 2001 den Betrieb einstellen musste, gibt es inzwischen eine Reihe von Nachfolgern, die nach Schätzungen monatlich von über einer Million Menschen in Anspruch genommen wird. Allein die Kazaa-Software, mit der man Musik über das Internet austauschen kann, wurde bereits von 30 Millionen Nutzern aus dem Netz heruntergeladen.
Könnte das Vorgehen von T-Online die Firma Kunden kosten, die sich lieber einen anderen Inter- net-Provider suchen? Bei T-Online fürchtet man das nicht. "Wir handeln nur im Interesse unserer Kunden", behauptet Pressesprecher Schlechtriem.