Keine „Software für das Massaker“ Von Tilman Baumgärtel Mit dieser Entscheidung hat wohl niemand gerechnet: die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPJS) hat am Donnerstag entschieden, dass das Computerspiel „Counterstrike“ nicht auf den Index gesetzt wird. Das Spiel kann damit auch weiterhin beworben und von Jugendlichen gekauft werden. „Counterstrike“ war nach dem Amoklauf von Erfurt in die Diskussion geraten, weil das Spiel im Zimmer von Robert Steinhäuser gefunden worden war. Die Sonntagsausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ernannte das Spiel daraufhin zur “Software für das Massaker“, und auch sonst war der veröffentlichten Meinung schnell klar, dass „Ballerspiele“ wie „Counterstrike“ für Gewalttaten wie die Erfurt mitverantwortlich sind. Die Bundesprüfstelle hat sich nun mutig gegen einen Zeitgeist gewendet, der es sich damit bequem gemacht hat, die Schuld für Jugendgewalt bei Games zu suchen – nicht bei Leistungsdruck, schlecht ausgestatteten Schulen oder allgemeinem Desinteresse für die Problemen Jugendlicher. Die Bundesprüfstelle ist in der Vergangenheit durch eine nicht gerade liberale Bewertung von „Gewaltspielen“ aufgefallen. Nachdem sie in den letzten Wochen von „Couterstrike“-Fans mit E-Mails bombardiert worden war und auf Websites im Internet Unterschriften gegen das Verbot des Spiels gesammelt wurden, hat bei der Bonner Behörde aber offenbar ein Umdenken stattgefunden. Soll noch jemand sagen, dass sich Jugendliche nicht mehr politisch engagieren; soll noch jemand sagen, politisches Engagement würde sich nicht lohnen! „Eine verrohende Wirkung ist nicht gegeben, weil die Umsetzung der Aktionsszenarien weitgehend auf Effekthascherei verzichtet“, hieß es zur Begründung. Ob „Effekthascherei“ ein wirksames Kriterium für die Bewertung von Computerspielen ist, sei einmal dahin gestellt – auf jeden Fall hat die Bundesprüfstelle genau genug hingesehen, um zu verstehen, dass „Counterstrike“ kein dumpfes Geballer ist, sondern ein relativ komplexes Actionspiel, bei dem es um Teamwork geht, nicht um das Recht der Stärkeren. Dass die deutschen Gamer einmal Grund haben würden, eine Entscheidung der Bundesprüfstelle zu begrüßen – wer hätte das gedacht? Vielleicht gibt es nun ja auch den politischen Mut, die geplanten, zum Teil unmäßig geratenen Änderungen des Jugendschutzgesetzes noch einmal zu überdenken. Tilman Baumgärtel lebt in Berlin und schreibt über Computer- und Internet-Kultur.
taz · 18.05.2002