Von Tilman Baumgärtel

„Man muss sich in der heutigen Zeit genau überlegen, was man den Leuten verbietet“, hat der bayrische Innenminister Joachim Herrmann im Interview zu einem Böllerverbot Ende letzten Jahres im Deutschlandradio gesagt.

Oha! Ein CSU-Politiker, der es mit dem Verbieten lieber nicht übertreiben möchte? Von der Partei, die sich gerne als Law&Order-Truppe Nummero Uno inszeniert? So a la härtere Strafen bei Messerangriffen, schnellere Verfahren bei "Clankriminalität", Verschärfung des Jugendstrafrechts, etc?

Nicht, dass wir uns hier falsch verstehen. Die CSU liebt es, den Leuten Sachen zu verbieten: Abtreibungen beispielsweise, die bis zu 80 Prozent der Deutschen bis zur zwölften Woche straffrei haben möchten. Auch beim Tanzverbot an Karfreitag hält die CSU an Verboten fest, für die eine nicht-christliche Mehrheit schon lange kein Verständnis hat. Im vergangenen Jahr verbot das Bildungsministerium der Klimaaktivistin Lisa Poettinger ein Referendariat zu machen. Herrmann selbst hat als Innenminister den Mitarbeiter in bayrischen Schulen und Behörden verboten, so zu schreiben, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist: sogenannte „Gender“-Schreibweisen, etwa mit Sternchen oder Doppelpunkt, sind ihnen inzwischen gesetzlich untersagt.

Und jetzt das: „Wir habe aus meiner Sicht in unserem Staat schon viel zu viele Regularien“, sagt ein bayrischer Innenminister von der CSU. „Wir haben zu viel Bürokratie. Wir mischen uns als Staat in zu viele Dinge ein.“ Und plädiert darum gegen ein Böllerverbot, welches das alljährliche deutsche Remake des Horrorfilms „The Purge“ verhindern könnte, bei dem in Deutschland in diesem Jahr wiedermal elf Menschen ums Leben gekommen sind und sich Tausende schwer verletzt haben, so schwer, dass ihnen Gliedmaßen amputiert werden mussten – auch in Bayern, wo die Feuerwehr Hunderte von Bränden löschen musste und wo in Würzburg eine Frau bei einem Balkonbrand ums Leben kam, der durch eine Silvesterrakete ausgelöst worden war.

Was ist da los, wenn ehemalige Hardliner plötzlich gegen gesellschaftspolitisch sinnvolle Verbote sind? Und was hat das mit dem Thema dieser Serie zu tun, bei der es ja eigentlich darum gehen soll, ob „das Internet ein Fehler“ war?

Die verblüffende Anti-Verbotsrhetorik eines CSU-Politikers passt zu einem Zeitgeist, in dem es interessierten Kreisen geschafft haben, den Leuten einzureden, dass man hierzulande „bald gar nichts mehr sagen darf.“ Immerhin 54 % der Befragten fanden Ende 2025 bei einer Umfrage des Allenbach-Instituts, dass man in Deutschland vorsichtig sein müsse, wenn man sich in der Öffentlichkeit politisch äußert.

In der Tat gibt es in jedem Rechtsstaat Regeln und Gesetze, die dafür sorgen, dass man nicht alles sagen und publizieren kann, um die Menschenwürde, die persönliche Ehre und den öffentlichen Frieden zu schützen. Aber in den letzten Jahren ist es irgendwie gelungen, mehr als der Hälfte der Deutschen weiß zu machen, dass in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr sei – weil angeblich eine linke (oder „woke“) Meinungselite in Medien, öffentlich-rechtlichem Rundfunk und neuerdings auch unliebsamen NGOs „Gedankenverbrechen“ durch öffentliches „Canceln“ abstrafen würden.

Als besonders engagierte Verteidiger der angeblich freien Rede inszeniert sich zuletzt ausgerechnet die Trump-Regierung. Quasi als erste Amtstat tauchte Vize-Präsident JD Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz auf, um die Internet-Regulierung der EU als Zensurmaßnahme zu brandmarken: In Europa sei die Meinungsfreiheit auf dem Rückzug, behauptete Vance, und drohte sogar mit dem Abzug der US-Truppen aus Deutschland, weil man dort angeblich ins Gefängnis kommt, wenn man „einen gemeinen Tweet gepostet hat". Immer wieder verharmloste Vance in der Vergangenheit toxisches Online-Verhalten als Teil der Internetkultur und stellt jede Regulierung als „sowjetische Zensur" dar. Als herauskam, dass ein Mitarbeiter von DOGE in den Sozialen Medien Sachen wie „I was racist before it was cool“ und „Normalize Indian hate“ gepostet hatte, rechtfertige Vance (dessen Frau indischer Abstammung ist) das mit den Worten: „Racist trolls on the internet, while offensive, don't threaten my kids.“

Also alles halb so wild, was da im Internet so an menschenfeindlichem Müll gepostet wird? Solche Ansichten gehen auf die Frühzeit des Internets zurück, als der sogenannte „Cyberspace“ tatsächlich ein einigermaßen rechtsfreier Raum war. In den frühen neunziger Jahren, als das Netz noch das Spielfeld einer kleinen akademischen Elite war, reichte die sogenannte „Netiquette" aus, um für halbwegs zivilisierte Umgangsformen zu sorgen. Heute reibt man sich die Augen, wenn man liest, was sich die Nerds der ersten Stunde für Regeln gaben: Man schreibt nicht in Großbuchstaben (das galt als Schreien). Man liest erst mal still mit, bevor man sich in eine Diskussion einmischt. Und man „flamte“ niemanden, also pöbelt niemanden aggressiv an.

All das ist festgeschrieben im Request for Comments (RFC) 1855 von 1995. Diese RFCs waren lange das einzige Gesetz, das im Internet galt. Die meisten von ihnen waren informelle Übereinkünfte zu technischen Protokolle und Verfahren im Internet, die dafür sorgen, dass das Netz sauber funktioniert. Richtige Gesetze zu erlassen, dafür hatten die Architekten des Internets keine Zeit, und darum das Motto: „We reject: kings, presidents, and voting. We believe in: rough consensus and running code.“ In der anti-hierarchischen, pragmatischen Kultur der Internet-Governance, die von Akademikern und Anarchisten bevölkert war, musste das genügen.

Diese Libertinage schlug sich auch in den Gesetzen nieder, die Mitte der 90er Jahre dann doch erlassen wurden, um das Internet zu regulieren, besonders in der berühmt-berüchtigten Section 230 des Communications Decency Act von 1996, die mit einem einzigen Satz das Fundament für ein Internet legte, in dem es gut pöbeln, mobben und doxxen ist: „No provider or user of an interactive computer service shall be treated as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider.“ Provider haften also nicht für Inhalte ihrer Nutzer – eine Freistellung, die Plattformen wie Facebook, YouTube oder X möglich machte. Deutschland folgte 1997 mit dem Teledienstegesetz und dessen § 5, der Provider ebenfalls von der Verantwortung für fremde Inhalte entband, solange sie keine Kenntnis davon hatten.

Und so kam es, wie es kommen musste: Was als Schutzschild für die neuen kommerziellen Internetplattformen gedacht war, wurde zum Freibrief für alle, die das Netz für Hass, Desinformation und Propaganda nutzen wollten. Die sogenannten „Haftungsprivilegien“ erlaubten Unternehmen wie Facebook oder YouTube, sich jahrzehntelang als neutrale Infrastruktur zu gerieren, während sie von User-generated Content profitierten, für die sie keine Verantwortung übernehmen mussten.

Netzaktivisten machten aus dieser Form der unbeschränkten „Freiheit“ eine regelrecht Ideologie: Als ein deutsches Gericht 1996 die deutschen Internetprovider zwang, den Zugang zu der Website der rechtsradikalen Holocaustleugners Ernst Zündel zu sperren, formierte sich sofort Widerstand gegen derartige „Zensur“: Netzaktivisten, die in der Maßnahme einen Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Souveränität des Internets sahen, veröffentlichten die Lügenpropaganda Zündels auf so vielen Websiten, dass die Sperrung sinnlos war und aufgehoben wurde. „The Net interprets censorship as defect and routes around it“, dekretierte der Hacker John Gilmore. Er gehörte zu den Gründern der Lobbygruppe Electronic Frontier Foundation, die sich unter anderem für ihre Vorstellung von Redefreiheit einsetzte, in dem sie die Neonazi-Seite Daily Stormer und ISIS-Propagandisten auf Facebook in Schutz nahm.

Der Digital Services Act der EU hat als Reaktion auf die zunehmende Verrohung in den Sozialen Medien 2022 die Verantwortung von Online-Plattformen von „Haftungsprivilegien“ auf „Systempflichten“ umgestellt. Social-Media-Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, standardisierte, nachvollziehbare Abläufe für den Umgang mit potenziell illegalen Inhalten einzubauen, ein leicht zugängliches elektronisches Meldesystem anbieten, und Entscheidungen müssen begründet werden.

Diese eigentlich absolut moderaten Regeln sind es, die der amerikanischen Regierung ein Dorn im Auge sind und die sie als „Zensur“ verleumdet – womit wohl gemeint ist, dass sie es bevorzugen würde, wenn im Internet wieder das Gesetz des Dschungels herrschen würde. Das passt zu einer Regierung, die innen- wie außenpolitisch von einer regelbasierten Ordnung zum Recht des Stärkeren zurückgekehrt ist. Dass es dabei nicht in erster Linie um die Freiheit der Rede geht, ist in einem Land, in dem Bücher von „1984“ bis zu „The Hate U Give“ aus den Schulbüchereien verbannt werden und missliebige Berichterstattung juristisch bekämpft und mit hohen Strafen belegt wird, .

Facebook hat unter Trump die Factchecker abgeschafft, die die Firma immer nur zähneknirschend akzeptiert hatten. Bei X hat Elon Musk lange von der Plattform verbannte Neonazis und andere Extremisten zurückgeholt, die Moderation von Inhalten ist praktisch eingestellt. In Deutschland weigert sich X sogar, Informationen über pseudonyme Hetzer und Hater an Behörden herauszugeben, obwohl es gesetzlich dazu verpflichtet ist. Und als Grok auf Knopfdruck sexualisierte Deepfakes von Frauen in Bikinis und Schlimmeres generierte, nannte Musk die Kritik daran „Zensur". Merke: Frauen ohne deren Einwilligung digital auszuziehen und sexuell zu degradieren ist neuerdings Meinungsfreiheit.

Derartige Widerlichkeiten zeigen, worum es bei der vermeintlichen Verteidigung der Redefreiheit und die Ablehnung von Verboten wirklich geht: nicht um den Schutz abweichender Meinungen, sondern um die Immunisierung toxischer Inhalte gegen jede Form demokratischer Kontrolle. Die „Freiheit", die hier verteidigt wird, ist eigentlich das Faustrecht.