waren die Nacktfotos von Katarina Witt, da kursierten sie schon rund um den Globus. Liebhaber der weiblichen Anatomie hatten die Bilder der Eiskunstläuferin, die in der Novemberausgabe des amerikanischen Playboys erschienen waren, per Internet in der ganzen Welt verbreitet. Abgesannte Fotos von der hüllenlosen 32jährigen Sportlerin erschienen unter anderem in der deutschen Newsgroup „de.alt.dateien.weibsbilder“, aber auch in internationalen Foren - Wochen, bevor die Witt auch in der Dezemberausgabe des deutsche Playboy zu bewundern war.
Bisher war der Playboy dieser Art von digitaler Piraterie gegenüber hilflos. Die Internauten, die Bilder aus dem Blatt verbreiten, versteckten sich hinter anonymen Email-Adressen oder waren für die deutsche und amerikanische Rechtssprechung nicht zu erreichen. Doch damit soll jetzt Schluß sein: Wenigstens diejenigen, die Bilder aus dem Playboy auf Web-Seiten zeigen, haben nun mit rechtlichen Schritten des Münchner Bauer-Verlages zu rechnen. „Wir gehen gegen alle vor, die Playboy-Material im Netz weiterverbreiten“, sagt Stephan Dix, als Projektverantwortlicher für Online-Aktivitäten beim Bauer für die Digital-Diebstähle zuständig. Handelt es sich um kommerzielle Sites, die mit den Bildern Handel treiben, wendet man sich an denjenigen, die die Domain angemeldet haben. Bei privaten Homepages wird der Inhaber ins Visier genommen, ist der nicht zu ermitteln, wendet sich Bauer an den Besitzer des Host-Rechners.
Dazu ist Playboy nach Ansicht von Chefredakteur Peter Lewandowsky sogar verpflichtet: „In dem Vertrag mit Katarina Witt stand ausdrücklich drin, daß die Bilder nur im Umfeld des Playboys gezeigt werden dürfen.“ Auch Printtitel durften darum nur den Umschlag des aktuellen Playboy nachdrucken, aber nicht die Bilder der nackten Sportlerin selbst.
Einen Homepage-Bastler hat es bereits erwischt: weil er auf seiner Internet-Site Bilder der deutschen Rapperin Rikky (Ex-Tic Tac Toe) gezeigt hat, die im Sommer im Playboy erschienen waren, rückte ihm der Bauer-Verlag mit Rechtsanwalt auf die Pelle. Die Bilder sind inzwischen verschwunden, eine Unterlassungsklage unterzeichnet, „weitere rechtliche Schritte behält sich der Verlag vor“, wie es so schön heißt. Und weil man schon mal dabei war, wurde gleich noch einem Teenager, der eine perfekte Bravo-Parodie ins Netz gestellt hatte, mit einer Unterlassungsklage gedroht - auch „Brawo“ war schnell aus dem Internet verschwunden.
Hintergrund für das rigide Durchgreifen: der Bauer-Verlag will im Frühjahr 1999 mit dem deutschen Playboy ins Netz gehen. Um „Playboy.de“ nicht zum Paradies für Raubkopierer werden zu lassen, werden schon jetzt alle rechtlichen Instrumente erprobt, mit denen man die Playboy-Bunnies vor unerlaubtem Datentransfer schützten kann.
Der amerikanische "Playboy" sichert die Bilder auf seiner Web-Site (http://www.playboy.com) bereits seit über einem Jahr mit einem unsichtbaren "digitalen Wasserzeichen" - einem versteckten Pixelmuster in den digitalisierten Bildern, die Informationen über Besitzer und Copyright-Ansprüche enthalten. Eine Software namens "Markspider" durchsucht das Netz ununterbrochen nach Bildern mit dem "Playboy"-Wasserzeichen.
Tilman Baumgärtel
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und dasselbe gilt für die Texte, die die Fernsehsender in ihrem Programminformationen an die Presse verschicken. Die Filminhaltsangaben dürfen nicht nur, sie sollen sogar nachgedruckt werden. Aber darf man sie auch digital um die ganze Welt verschicken? Zu dieser Frage steht in München jetzt ein interessantes Präzendenzverfahren an: der Münchern Journalist Fred König hat Pro7 verklagt, weil der Sender seine Programmtexte über Mailbox, im Internet und in Datenbanken verbreitet - mit kuriosen Resultaten: in der „Münchner Abendzeitung“ entdeckte König eine Filmsynopse, die er fünf Jahre zuvor geschrieben hatte. Der Film lief aber gar nicht bei Pro7, für die er einst den Text verfaßt hatte, sondern beim ORF.
König ging der Sache nach, und fand heraus: seine Texte waren nicht nur auf Papier, sondern auch als Textdateien über die Deutsche Mailbox in Hamburg an Redaktionen verbreitet worden. Von dort scheinen die digitalen Daten verschlungene Wege eingeschlagen zu haben: König entdeckte seine Programmtexte unter anderem auf der Website von „TV Movie“, bei „tele.at“ und „tele.ch“ sowie in den Gratis-Programmies „rtv“, „IWZ“und „prisma“.
Die Münchern Abendzeitung hatte ihren Text aus einer Datenbank des Schweizer Ringier Verlags. König und sein Kollege Ingo Dittmer, die seit 1990 für Pro7 Programmtexte verfaßt haben, haben den Sendern nun wegen Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von 750.000 Mark verklagt - „wobei der entstandene Schaden zum gegenweärtigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar ist“, wie König betont.
Bei Pro7 sieht man das naturgemäß etwas anders: Pressesprecher Thorsten Rossmann hält dagegen, daß es seinem Sender darum ginge, seine Programminformationen so weit wie möglich zu streuen - auch in digitaler Form. „Das machen alle“, gerade die Deutsche Mailbox würden das Pressematerial von zahlreichen Sendern verschicken. Königs Ansprüche seien mit seinem Honorar abgegolten. Der wolle sich mit seiner Klage im übrigen nur dafür rächen, daß er seit Sommer 1998 keine Aufträge von Pro7 mehr bekommen habe.
König hält dagegen, daß er von 1990 bis 1997 ganz ohne Vertrag gearbeitet hätte, und daß auch der Vertrag, den er im Sommer 1997 erhalten habe, keine Passage über die „digitalen Nutzungsrechte“ enthalten habe. Ob Pro7 das Recht hatte, die Filmtexte in digitaler Form zu verbreiten, muß nun das Münchner Landgericht entscheiden. „Wir werden bis zum letzten gehen“, hat König angekündigt.
Tilman Baumgärtel